Verpflichtende Elternberatung § 95 Abs. 1a AußStrG

Beratung bei einvernehmlicher Scheidung

 

Seit 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen.

Das Gesetz (§95 Außerstreitgesetz) schreibt dabei vor, dass sich die Eltern über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" beraten lassen.Wir bieten Beratungen zu dieser Frage an.

 

Das Gespräch kann entweder mit einem Elternteil ca. 50 Minuten (Einzelgespräch: Kosten EUR 85,-) od. als Elternpaargespräch ca. 75 Minuten (Kosten EUR 140,-) stattfinden.

Im Anschluß an die Beratung erhalten Sie, die für das Gericht notwendige, schriftliche Bestätigung.

Manchmal ist die Trennung auf Paarebene für die Familie eine gute und wichtige Entscheidung!

 

Was immer bleibt - ist eine gemeinsame Elternschaft.